( § 24 Abs 6 EStG, § 4 Abs 1 BAO ) Eine nach Betriebsaufgabe mit Mietvertrag erfolgte Überlassung von ehemals betrieblich genutzten Gebäudeteilen an einen anderen zur Erzielung betrieblicher Einkünfte führt auch dann zur Nachversteuerung der stillen Reserven, wenn der Mietvertrag in der Folge aufgelöst und die Miete zurückgezahlt wird.
VwGH 22.09.1999, 99/15/0109