BMF v. 14.09.1999
Von einem Forderungswertpapier - also einer Index-Anleihe - ist bei einer Absicherung des eingesetzten Kapitals von mehr als 20% auszugehen (Erlass des BMF 14 0602/2-IV/14/99 v. 11. 3. 1999 = ARD 5017/26/99). Bei einer Index-Anleihe ist folgendermaßen vorzugehen: