( BAO § 230 Abs 7 ) Entspricht die Verweigerung der Rückzahlung eines Vorsteuerguthabens dem Gesetz, kann die Finanzbehörde angesichts einer Insolvenzgefahr ohne Verkennung der Rechtslage von einer Gefährdung bzw. Erschwerung der Einbringlichkeit ausgehen, auch wenn die Insolvenzgefahr aus der verweigerten Rückzahlung des angeblichen Vorsteuerguthabens resultiert. VwGH 97/15/0030 v. 25.03.1999. (Beschwerde abgewiesen)