ARHG § 32, ARHG § 70 Abs 1 Z 3, Europ Auslieferungsübereinkommen (EuAÜ) Art 5 idF BGBl 1969/320, Europ Auslieferungsübereinkommen (EuAÜ) Art 14 Abs 1 idF BGBl 1969/320
Aus der vereinfachten (formlosen) Auslieferung kann im allgemeinen ein Verzicht auf die Einhaltung des Spezialitätsgrundsatzes abgeleitet werden; dies trifft jedoch nicht zu auf fiskalische strafbare Handlungen oder wenn gegenteilige Erklärungen des ausliefernden Staates vorliegen.