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Sozialwidrigkeit einer Änderungskündigung

ArbeitsrechtARD 5055/21/99 Heft 5055 v. 27.8.1999

( ArbVG § 105 Abs 3 Z 1 lit i und Z 2 ) Eine Kündigung, die wegen Ablehnung einer Vertragsänderung (hier: mit Arbeitszeitreduktion) ausgesprochen wird, kann zwar nicht wegen Geltendmachung offenbar nicht unberechtigter Ansprüche, wohl aber wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden.

OLG Wien 10 Ra 66/99w v. 28.06.1999

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