Ferialpraktikanten
Unter Ferialpraktikanten sind jene Schüler und Studenten zu verstehen, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche praktische Tätigkeit ausüben, sofern diese Tätigkeit nicht ohnehin im Rahmen eines Dienst- oder Lehrverhältnisses ausgeübt wird.