vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sozialhilferichtsätze 2005 - Kärnten

Neue VorschriftenARD 5552/6/2004 Heft 5552 v. 14.12.2004

Verordnung der Ktn Landesregierung, mit der die Richtsätze für die Bemessung des Lebensunterhalts und das Taschengeld für Heim- und Anstaltspfleglinge ab 1. 1. 2005 festgesetzt werden (Sozialhilfe-Leistungsverordnung 2005). Der monatliche Richtsatz beträgt für Alleinstehende € 414,- (für Dauerleistungsbezieher: € 485,-), für Hauptunterstützte € 341,- (für Dauerleistungsbezieher: € 414,-), für Haushaltsangehörige mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 123,- und für Haushaltsangehörige ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 250,-. LGBl für Kärnten 2004/54, 26. Stück, ausgegeben am 30.11.2004.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte