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Sonderzahlungsanspruch bei als Werkvertrag vereinbartem Dienstvertrag mit Pauschalhonorar

ARD 5190/5/2001 Heft 5190 v. 9.2.2001

( § 914, § 1151 ABGB, § 16 AngG ) Wurde in einem tatsächlich als freier Dienstvertrag oder Werkvertrag abgeschlossenen Dienstvertrag ein Pauschalhonorar vereinbart, sind damit bei entsprechender Höhe dieses Pauschalhonorars auch Sonderzahlungen und Überstundenentgelt enthalten.

OLG Wien 24.05.2000, 9 Ra 68/00m, Revision unzulässig

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