( § 1162b ABGB ) Bei Berechnung der Kündigungsentschädigung eines berechtigt ausgetretenen, in einem freien Dienstverhältnis beschäftigten Steuerberaters, der über seine Leistungen monatlich Honorarnoten nach Stundensatz legte, sind unter Zugrundelegung des gesamten Vertragszeitraumes und unter Einbeziehung von Urlaubszeiten, krankheitsbedingten Fehlzeiten sowie Zeiten sonstiger Dienstverhinderung die verzeichneten Gesamtstunden durch die Tage des Vertragsverhältnisses zu dividieren und mit der Anzahl der Tage der einzuhaltenden Kündigungsfrist zum vereinbarten Kündigungstermin zu multiplizieren; auf das Ergebnis ist der zuletzt vereinbarte Stundensatz anzuwenden.