( EStG § 18 Abs 1 Z 3 lit a ) Kaufpreiszahlungen an einen Bauträger als Errichter von Eigentumswohnungen können auch dann Sonderausgaben sein, wenn sich die Einhaltung der Bindungsfrist für diese Mittel aus einer entsprechenden Verpflichtung des Bauträgers ergibt; dies auch dann, wenn der Betriebsgegenstand des Bauträgers nicht überwiegend in der Errichtung von Eigentumswohnungen besteht.
VwGH 95/14/0128 v. 22.10.1996