( § 1 UWG ) Ein Vertragsbruch ist (ua) dann sittenwidrig iSd § 1 UWG , wenn die Wettbewerbshandlung als solche unabhängig von der Vertragsverletzung gegen die guten Sitten verstößt, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn sich die verletzte Vertragsverpflichtung unmittelbar auf eine Regelung des Wettbewerbs zwischen den Vertragsteilen bezieht und diese in der Absicht verletzt wird, dem Gegner gegenüber einen Vorteil im Wettbewerb zu erlangen.

