§ 879 ABGB - Es ist sachlich nicht gerechtfertigt, bei Auszahlung einer Prämie - sei sie nun freiwillig gewährt oder nicht - eine Differenzierung der Höhe je nachdem vorzunehmen, ob der Arbeitnehmer Fehlzeiten aufwies oder nicht.
OGH 22.05.2003, 8 ObA 15/03v
Im vorliegenden Fall erhielten die Arbeitnehmer eine vom Jahresergebnis abhängige Leistungsprämie, deren Ausmaß aber im Falle von Krankenständen oder Pflegefreistellungen entsprechend reduziert wurde.