Art 39 EG - Art 39 EG über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer steht der Regelung eines Mitgliedstaats (hier: Belgien) entgegen, die es einem in diesem Staat wohnenden Arbeitnehmer untersagt, im Gebiet dieses Staates ein Fahrzeug zu benutzen, das in einem zweiten, angrenzenden Mitgliedstaat zugelassen ist, einer in diesem zweiten Mitgliedstaat niedergelassenen Leasinggesellschaft gehört und dem Arbeitnehmer von seinem ebenfalls in diesem zweiten Mitgliedstaat niedergelassenen Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. EuGH 02.10.2003, Rs. C-232/01 , Fall van Lent.