§ 49 Abs 2, § 539 ASVG - Haben Arbeitnehmer, die auswärts bei Projektauftraggebern arbeiten, Anspruch auf einen bestimmten Betrag „pro verrechnete Projektwoche“ und ist kein Grund ersichtlich, weshalb diese Wochenprämie - so wie im Vertrag vereinbart - erst „mit Ende des Quartals entsteht und fällig wird“, ist es korrekt, dies als bloß der Beitragsvermeidung dienende Abrede zu qualifizieren und die Prämien trotz Quartalsabrede als laufende Bezüge zu behandeln.