§ 9 Pkt III KV-Bauindustrie und -gewerbe - Aufgrund der ständigen Veränderungen im sozialen Gefüge und neuer soziologischer Einheiten kann nicht mehr ernstlich davon gesprochen werden, dass eine Familie und (damit verbunden) ein Familienwohnsitz nur dann vorliegt, wenn Mann und Frau und zumindest ein Kind vorhanden sind. Die unterschiedlichen Formen des gesellschaftlichen Miteinanders führen zu geänderten Definitionen des Begriffes „Familie“. Als Familie im Sinne der amtlichen Statistik zählen - in Anlehnung an Empfehlungen der Vereinten Nationen - Ehepaare ohne und mit Kind(ern) sowie alleinerziehende ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene und verwitwete Väter und Mütter, die mit ihren ledigen Kindern im gleichen Haushalt zusammenleben.