vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Übernachtungsgeld bei getrenntem Familienwohnsitz

ArbeitsrechtARD 5446/10/2003 Heft 5446 v. 28.10.2003

§ 9 Pkt III KV-Bauindustrie und -gewerbe - Aufgrund der ständigen Veränderungen im sozialen Gefüge und neuer soziologischer Einheiten kann nicht mehr ernstlich davon gesprochen werden, dass eine Familie und (damit verbunden) ein Familienwohnsitz nur dann vorliegt, wenn Mann und Frau und zumindest ein Kind vorhanden sind. Die unterschiedlichen Formen des gesellschaftlichen Miteinanders führen zu geänderten Definitionen des Begriffes „Familie“. Als Familie im Sinne der amtlichen Statistik zählen - in Anlehnung an Empfehlungen der Vereinten Nationen - Ehepaare ohne und mit Kind(ern) sowie alleinerziehende ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene und verwitwete Väter und Mütter, die mit ihren ledigen Kindern im gleichen Haushalt zusammenleben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte