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Schulzeitenanrechnung

SozialrechtEntscheidungeninfas 2005, S 51infas 2005, 187 Heft 6 v. 1.11.2005

Gemäß § 227 Abs 1 Z 1 iVm Abs 3 ASVG können Beiträge für Schulzeiten entrichtet werden, wenn es sich um eine "öffentliche" bzw "mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete" Schule handelt. Dieses Qualifikationskriterium muss zu jenem Zeitpunkt vorliegen, zu dem der Schulbesuch stattgefunden hat. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung bestehen nicht.

VwGH vom 23. 2. 2005, 2003/08/0272

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