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Schlichtungsverfahren nach dem Ärztegesetz

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2006/684Zak 2006, 398 Heft 20 v. 21.11.2006

Obligatorische Schlichtungsklauseln begründen den über Einwand wahrzunehmenden Mangel der Klagbarkeit bzw der Fälligkeit.

OGH 23. 5. 2006, 4 Ob 54/06d

Sachverhalt: Die klagende Ärztekammerbegehrte gestützt auf § 14 UWG und § 43Abs 6 ÄrzteG, dem beklagten Facharzt zugebieten, die Verwendung der Berufsbezeichnung„Primararzt“ oder „Primarius“zu unterlassen.

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