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Schiedsvergleiche gebührenpflichtig!

WirtschaftsrechtRA Univ.-Prof. Dr. Hubertus SchumacherRdW 2013/700RdW 2013, 711 Heft 12 v. 17.12.2013

Nach der Entscheidung des VwGH 18. 3. 2013, 2011/16/0214, ist für einen Schiedsvergleich die Rechtsgebühr gem § 33 TP 20 lit a GebG zu bezahlen. Die Auswirkungen dieser Entscheidung für den Schiedsplatz Wien sind negativ, die Begründung der Entscheidung ist nicht überzeugend.

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