Das BMF hat den im Jahr 2014 bei der Bewertung der Zinsenersparnis aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen anzusetzenden Prozentsatz veröffentlicht und gegenüber 2013 um 0,5 % gesenkt. Der Prozentsatz gem § 5 Abs 2 der Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung) beträgt für das Kalenderjahr 2014 1,5 % (2013: 2 %). BMF 7. 11. 2013, BMF-010222/0111-VI/7/2013.