( ABGB § 916, § 1091, § 1151, ASGG § 50 Abs 1 ) Ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis, der die Zuständigkeit des ASG auslöst, ist auch dann gegeben, wenn ein Dienstvertrag zum Schein abgeschlossen wird, um ein Grundstück zu besonders günstigen Bedingungen mieten zu können.
OLG Wien 7 Ra 311/96y v. 26.02.1997