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Salzstreupflicht auf Autobahnen

RechtsprechungSchadenersatzZak 2014/370Zak 2014, 198 Heft 10 v. 4.6.2014

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1298

In welcher Intensität der Autobahnhalter im Rahmen seiner vertraglichen Verkehrssicherungspflichten zur Salzstreuung verpflichtet ist, richtet sich einerseits nach den Verkehrsbedürfnissen und andererseits nach der Zumutbarkeit. Die Sorgfaltspflichten dürfen nicht überspannt werden.

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