Zusammenfassung: Die Entscheidung befasste sich mit Werbespots einer Diskonttankstelle, die Figuren aus bekannten Märchenplots verwendete, um mit untergriffigen, unsachlich die Mitbewerber pauschal mit Schlagworten herabsetzenden Aussagen, welche dem Mitbewerb unterstellen, die Kunden über den Tisch zu ziehen und hereinzulegen, für seine speziellen Tankangebot zu werben.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG

