Amateursportler, Trainer und Schiedsrichter, die im Rahmen eines Sportvereins oder -verbands tätig sind, sowie Mitglieder und Lehrer gemäß § 1 Abs 1 SchauspG in einem Theaterunternehmen, Musiker und Filmschauspieler können eine pauschale Aufwandsentschädigung bis zu S 7.400,- pro Monat sozialversicherungsfrei beziehen (siehe Aufwandsentschädigungsverordnung des BMAGS v. 10. 2. 1998 = ARD 4908/1/98). Bedingung ist, dass die Tätigkeit nicht den Hauptberuf oder die Haupteinnahmequelle bilden darf. Ob ein echtes oder „freies“ Dienstverhältnis besteht, ist unerheblich.