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Anrechnung bei wiederaufgelebten Witwen-(Witwer-)pensionen

SozialversicherungARD 4919/8/98 Heft 4919 v. 20.3.1998

( ASVG § 265 Abs 4 ) Auf eine wiederaufgelebte Witwenpension sind Teile einer eigenen vorzeitigen Alterspension, die auf einer Hinzurechnung von vom verstorbenen Ehemann erworbenen Versicherungszeiten beruhen, anzurechnen.

OGH 10 Ob S 108/97y v. 30.09.1997

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