1. Beschlossen, aber bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht im BGBl bekannt gemacht, war das BG über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BSAG; s ZIK 2014/240, 161, Punkt 1.).
2. Auch das Rechnungslegungs-ÄnderungsG 2014 ist bereits beschlossen. Der für Insolvenzverwalter interessante § 285 Abs 1 UGB - er sieht einen Entfall von Zwangsstrafenverfügungen vor (vgl ZIK 2014/240, 161 Punkt 4.) - wird im Juli 2015 in Kraft treten.