In der vorliegenden Ausgabe der ZIK ist das Urteil des EuGH 4. 9. 2014, Rs C-157/13 , Nickel & Goeldner Spedition, abgedruckt und von Andreas Geroldinger besprochen, wonach normale Aktivprozesse des Insolvenzverwalters (im Anlassfall betreffend Entgelte für Güterbeförderungsleistungen) keine insolvenznahen Prozesse sind; damit richten sie sich hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit nicht nach der EuInsVO, sondern nach der EuGVVO oder anderen Rechtsgrundlagen.