Die Kommission hat am 25. 7. 2011 den Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung vorgelegt (KOM[2011] 445 endgültig). Damit soll ein Sicherungsverfahren geschaffen werden, das es Gläubigern ermöglicht zu verhindern, dass von einem in der EU belegenen Bankkonto Gelder abgehoben und transferiert werden. In Brüssel bzw im BMJ beginnen ab September 2011 die Besprechungen über den Entwurf.