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Redakteur als Dienstnehmer

SozialrechtEntscheidungeninfas 2012, S 11infas 2012, 116 Heft 3 v. 1.5.2012

Eine die persönliche Leistungspflicht ausschließende generelle Vertretungsbefugnis liegt nicht vor, wenn eine Vertretungsmöglichkeit nur bei Krankheit oder Urlaub bzw nur im Kollegenkreis möglich ist.

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