Mit dem 2.Stabilitätsgesetz 2012 (BGBl I 2012/35) wurden maßgebliche Änderungen in den Sozialversicherungsgesetzen beschlossen. Der betragsmäßig größte Einsparungsbereich des sog Stabilitätspakets betrifft mit 37,5% die Pensionen und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Pensionen. Vorrangiges Ziel ist es, durch verschiedene Maßnahmen das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben. Durch die Anhebung der Beiträge für Bauern und Selbstständige wird ein Harmonisierungsschritt gesetzt. Die Höchstbeitragsgrundlage wird außertourlich angehoben. Schließlich sollen die Pensionserhöhungen 2013 und 2014 moderater als gesetzlich vorgesehen ausfallen. Insgesamt werden im Bereich der Arbeitslosen- und Pensionsversicherung bis zum Jahr 2016 € 6,9 Mrd eingespart.