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Holzarbeiter als Dienstnehmer

SozialrechtEntscheidungeninfas 2012, S 12infas 2012, 117 Heft 3 v. 1.5.2012

Im Fall des Vorliegens eines Beschäftigungsverhältnisses in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ändert auch die Innehabung eines Gewerbescheins nichts am Eintritt der Pflichtversicherung als Dienstnehmer.

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