Relevanter Markt. Die Definition des relevanten Marktes ist mit der Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten verbunden. Es ist daher nur eine beschränkte Kontrolle durch das EuG möglich.1)1)EuG 6.6.2002, T-342/99 - Airtours / First Choice, Rdn 26; EuG 30.3.2000, T-65/96 - Kish Glass / Kommission, Rdn 64. Das EuG hat zu prüfen, ob die Kommission ihre Beurteilung auf "zutreffende, zuverlässige und kohärente Beweise" gestützt hat.2)2)EuG 17.9.2007, T-201/04 - Microsoft / Kommission, Rdn 482. EuG 28.4.2010, T-446/05 - Amann & Söhne / Kommission, Rdn 54.