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Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds

Insolvenz-AusfallgeldARD 5666/4/2006 Heft 5666 v. 14.3.2006

§ 3a Abs 1 IESG - Ein Arbeitnehmer, der trotz Nichtzahlung des Lohns in voller Kenntnis der prekären finanziellen Lage im Unternehmen verbleibt, hat selbst dann, wenn er zum damaligen Zeitpunkt die eventuelle Inanspruchnahme des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds nicht ins Auge fasste und ihm daher auch kein bedingter Vorsatz vorgeworfen werden könnte, dennoch keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld: Er musste nämlich wissen, dass rückständige Lohnansprüche grundsätzlich vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds - in gewissem Umfang - abgegolten werden. Macht er seine Ansprüche, auch wenn er dies früher nicht bedachte, nunmehr geltend, liegt auch darin ein sittenwidriger Versuch der Schädigung des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (vgl OGH 12.11.1998, 8 ObS 192/98p, ARD 5036/5/99).

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