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Rechnungslegungspflicht wegen Schwellenwertüberschreitung, Heft 5/2007

BBi 2007, 2 Heft 5 v. 7.5.2007

Von der Rechnungslegungspflicht wegen Schwellenwertüberschreitung sind Einzelunternehmer und Personengesellschaften (bei denen mindestens eine natürliche Person unbeschränkt haftet) betroffen, die mit dem jeweiligen Betrieb mehr als € 400.000,- Umsatzerlöse im Geschäftsjahr erzielen. Ausgenommen davon sind Land- und Forstwirte, freie Berufe und Unternehmer mit Überschusseinkünften (insbes. Vermietung und Verpachtung).

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