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Änderungen bei Vermietung und Verpachtung, Heft 5/2007

BBi 2007, 1 Heft 5 v. 7.5.2007

Mit dem 2. Wartungserlass 2006 vom 1.2.2007 wurden Neuaussagen im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung getroffen, die im Folgenden kurz dargestellt werden:

Instandhaltungsrücklage bei Wohnungseigentum
(EStR 2000, Rz 6419a)

Wohnungseigentümer müssen gem. § 31 Wohnungseigentumsgesetz eine angemessene Rücklage zur Vorsorge für künftige Aufwendungen (sog. Instandhaltungsrücklage) bilden. Diese Rücklage ist zwar formal Vermögen der Eigentümergemeinschaft, wirtschaftlich aber ist die Rücklage weiterhin den Wohnungseigentümern zuzurechnen.

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