In VfGH 6. 10. 2025, G 216/2024 prüfte der VfGH erstmals eine gesetzliche Klimaschutzmaßnahme ausdrücklich am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Wenngleich das Erk des VfGH im Ergebnis vertretbar ist, lässt seine Verhältnismäßigkeitsprüfung grundlegende methodische Fragen offen. Der Beitrag zeigt die daraus resultierenden Defizite auf und schlägt für klimaschutzbezogene Grundrechtseingriffe eine modifizierte Verhältnismäßigkeitsprüfung vor, in der nicht zuletzt das konkrete Einsparungspotential an CO-Äquivalenten Berücksichtigung findet.

