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Wiederherstellungs-VO und ihre nationale Umsetzung Bericht zur Online-Informationsveranstaltung vom 5. 12. 2025

TagungsberichtAufsatzDaniela Paschinger-EckerRdU 2026/10RdU 2026, 30 - 33 Heft 1 v. 24.2.2026

A Wiederherstellungs-VO und Öffentlichkeitsbeteiligung

Gem Art 14 Abs 20 Wiederherstellungs-VO (FN 1) hat jeder MS sicherzustellen, dass die Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans offen, transparent, inklusiv und wirksam erfolgt und dass die Öffentlichkeit - einschließlich sämtlicher relevanter Interessenträger:innen - frühzeitig und wirksam Beteiligungsmöglichkeit

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