Der EuGH (17. 10. 2024, C-461/23) entschied die Frage, ob zwingend eine SUP durchzuführen ist, wenn nach der FFH-RL 92/43/EWG ein MS ein besonderes Schutzgebiet ausweist und in der V Tätigkeiten aufgezählt werden, die in diesem Gebiet vorbehaltlich der in diesem Rechtsakt vorgesehenen Freistellungen verboten sind.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

