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Judikatur: BVwG - dritte Runde auf der A 22

Schnell und AktuellAufsatzMaximilian SchlenkRdU 2024/133RdU 2024, 223 Heft 6 v. 3.12.2024

Mit Erk v 14. 6. 2024, W104 2240490-1, stellte das BVwG fest, für das Vorhaben "A 22 Donauufer Autobahn, Fahrstreifenzulegung im Abschnitt zwischen ASt. Stockerau Ost und Knoten Stockerau" sei keine UVP durchzuführen.

Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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