Mit U v 25. 9. 2024, 1 Ob 85/24t, entschied der OGH, dass Netzbetreiber keinen Anspruch auf doppeltes Netzzutrittsentgelt haben. Ein Unternehmen hatte auf seinem Betriebsgelände zwei PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 16.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

