Mit BGBl II 2022/349 wurde die Energie-Lenkungsmaßnahmen-V Erdöl erlassen. Die darin enthaltenen Lenkungsmaßnahmen sollen die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie einschließlich jenes für Zwecke der militärischen Landesverteidigung, die Aufrechterhaltung einer ungestörten Gütererzeugung und Leistungserstellung sowie die Versorgung der Bevölkerung und sonstiger Bedarfsträger sicherstellen.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

