Mit BGBl I 2022/67 wurde das GWG 2011 novelliert. Mittels Verfassungsbestimmung wurde festgelegt, dass der Bilanzgruppenkoordinator auf Aufforderung der BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ein transparentes, diskriminierungsfreies, marktbasiertes und öffentliches Ausschreibungsverfahren zur Vorhaltung von Gasmengen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit durchzuführen hat.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

