Mit LGBl-B 2022/71 wurde das Bgld Heizungs- und KlimaanlagenG geändert. Es wurden einige neue Begriffsdefinitionen eingefügt. Die Nov wurde aus Anlass des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der RL 2015/2193/EU bei der EK, wonach einige Begriffsbestimmungen aus der RL 2015/2193/EU sowie einzelne Anforderungen an die Registrierung oder Ausnahme von mittelgroßen Feuerungsanlagen von Emissionsgrenzwerten nicht korrekt umgesetzt wurden, erlassen.

