Mit BGBl II 2022/351 wurde die Elektrizitäts-Monitoring-V 2022 erlassen. Die V ersetzt die Elektrizitäts-Monitoring-V, BGBl II 2017/403. Inhaltlich wurde die frühere Fassung um mehrere Meldepflichten ergänzt; auch der Kreis der Meldepflichtigen wurde erweitert.
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