Einige Berufsrechte der Heilberufe, insb das der Ärzte, enthalten Provisionsverbote, die eine Zuweisung von Patienten gegen Entgelt verbieten. Ihre Auswirkungen auf Kooperationen der Heilberufe wurden von der heimischen Rsp (FN ) und Lehre bislang kaum behandelt, obwohl es in der Praxis durchaus Verwendung für sie geben dürfte. Der Beitrag soll hier das Problembewusstsein schärfen und tritt gleichzeitig für eine sachgerechte Anwendung der Provisionsverbote ein.