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"Absonderungen" vor dem Bezirksgericht

EditorialAufsatzChristian KopetzkiRdM 2021/1RdM 2021, 1 Heft 1 v. 15.2.2021

Mit der Errichtung des VwGH im Jahre 1876 hatte sich - nach langjährigen Diskussionen über die "richtige" Organisation des Verwaltungsrechtsschutzes - jene Strömung durchgesetzt, nach welcher der gerichtliche Rechtsschutz gegenüber der Verwaltung nicht den ordentlichen Gerichten, sondern eigenen Verwaltungsgerichten zu übertragen sei.

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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