Mit der Errichtung des VwGH im Jahre 1876 hatte sich - nach langjährigen Diskussionen über die "richtige" Organisation des Verwaltungsrechtsschutzes - jene Strömung durchgesetzt, nach welcher der gerichtliche Rechtsschutz gegenüber der Verwaltung nicht den ordentlichen Gerichten, sondern eigenen Verwaltungsgerichten zu übertragen sei.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.