vorheriges Dokument
nächstes Dokument

KA-AZG-Vorgaben für außergewöhnliche Fälle

BeitragAufsatzLukas StärkerRdM 2021/3RdM 2021, 12 - 14 Heft 1 v. 15.2.2021

§ 8 KA-AZG sieht unter dem Titel "Außergewöhnliche Fälle" Sonderregelungen für Not- und Ausnahmefälle vor. Hinsichtlich außergewöhnlicher Fälle wird zumeist darüber gesprochen, welche Regelungen nicht anwendbar sind. (FN ) Der Beitrag widmet sich der Frage, welche gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitschutzes in Krankenanstalten auch in außergewöhnlichen Fällen iSd § 8 Abs 1 KA-AZG, wie Pandemiezeiten, (FN ) anzuwenden sind und stellt zwei immer wieder auftauchende Irrtümer klar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!