Das Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) und das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II (BSMG 2025 II) bringen für Privatstiftungen und Immobilientransaktionen umfassende steuerliche Änderungen. Ab 1. 1. 2026 wird die Stiftungseingangssteuer (samt Stiftungseingangssteueräquivalent in der GrESt) auf 3,5 % und der Zwischensteuersatz auf 27,5 % angehoben. Bereits seit 1. 7. 2025 gilt ein Umwidmungszuschlag von 30 % bei der Veräußerung von nach dem 31. 12. 2024 in Bauland umgewidmetem Grund und Boden. Zudem führen die grunderwerbsteuerlichen Neuerungen - insb die Absenkung der maßgeblichen Beteiligungsschwelle im Rahmen der Anteilsvereinigung/-übertragung auf 75 %, die Erweiterung der Anteilsvereinigung auf mittelbare Vorgänge sowie die Einführung der Begriffe "Immobiliengesellschaft" und "Erwerbergruppe" - zu einer erheblichen Ausweitung der grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestände. Eine vorausschauende Planung ist daher besonders wichtig. Der nachfolgende Beitrag analysiert die wesentlichen Neuregelungen, ihre systematische Einordnung sowie die praktischen Auswirkungen auf österr Privatstiftungen.

