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Parteistellung eines Ermessensbegünstigten im Stiftungsaufsichtsverfahren

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2022/33PSR 2022, 147 - 149 Heft 3 v. 21.12.2022

Art 2 Abs 1 lit c AussStrG

Für die Annahme einer Parteistellung gem Art 2 Abs 1 lit c AussStrG genügt es nicht, dass die "Rechtsstellung" oder die "rechtlichen Interessen" einer Person berührt werden.

Art 2 Abs 1 lit c AussStrG ist eng auszulegen, um zu verhindern, dass Außerstreitverfahren durch Einbezug weiterer Betroffener sich zu "Monsterverfahren" entwickeln.

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