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Pflegegeldanspruch eines beinahe bewegungsunfähigen Pflegebedürftigen

ARD 5285/8/2002 Heft 5285 v. 12.2.2002

( § 4 Abs 2 BPGG ) Kann eine pflegebedürftige Person eine Stunde allein gelassen werden und können die Betreuungsmaßnahmen zeitlich im Voraus koordiniert werden, so dass sonst die Rufbereitschaft einer Pflegeperson ausreicht, hat sie selbst dann nur Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 5, wenn das Drücken einer „Quietschpuppe“ als Rufeinrichtung der einzig noch mögliche Bewegungsablauf ist.

OGH 03.04.2001, 10 ObS 4/01p

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