ParkometerG Wien: § 1 Abs 3, § 4 Abs 1
VStG § 21 Abs 1
Vergißt der Abgabepflichtige auf dem Parkometerschein auch nur den Minutenbeginn der Abstellzeit anzukreuzen, liegt darin kein geringfügiges Versehen, das es rechtfertigen würde, von der Strafe abzusehen.